Versionsverlauf


§ 5 UAGGebV - Zulassungsentscheidungen ohne mündliche Prüfung

Bibliographie

Titel
Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Zulassungsstelle und der Widerspruchsbehörde bei der Durchführung des Umweltauditgesetzes (UAG-Gebührenverordnung - UAGGebV)
Amtliche Abkürzung
UAGGebV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-29-5

Für Zulassungsentscheidungen, die ohne mündliche Prüfung ergehen, ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr um ein Viertel; sie kann bis zu einem Viertel der vorgesehenen Gebühr ermäßigt werden.