§ 5 UAGGebV - Zulassungsentscheidungen ohne mündliche Prüfung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Zulassungsstelle und der Widerspruchsbehörde bei der Durchführung des Umweltauditgesetzes (UAG-Gebührenverordnung - UAGGebV)
- Amtliche Abkürzung
- UAGGebV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2129-29-5
Für Zulassungsentscheidungen, die ohne mündliche Prüfung ergehen, ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr um ein Viertel; sie kann bis zu einem Viertel der vorgesehenen Gebühr ermäßigt werden.