§ 245f BauGB - Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften; Evaluierung
Bibliographie
- Titel
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Amtliche Abkürzung
- BauGB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 213-1
(1) Abweichend von § 233 Absatz 1 ist § 6 Absatz 4 in der Fassung dieses Gesetzes anzuwenden, wenn der Genehmigungsantrag bei der höheren Verwaltungsbehörde nach dem 7. Juli 2023 eingegangen ist.