Versionsverlauf

§ 92a ALG - Zurechnungszeit

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Amtliche Abkürzung
ALG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8251-10

Beginnt eine Rente wegen Erwerbsminderung vor dem 1. Januar 2024 oder sind bei einer Hinterbliebenenrente Versicherte vor dem 1. Januar 2024 verstorben, wird das Ende der Zurechnungszeit wie folgt angehoben:

Bei Beginn der Rente oder bei Tod der Versicherten im JahrAnhebung um Monateauf Alter
JahreMonate
20183623
20196626
202012630
202118636
202224640
202330646