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§ 4 HoheitsG - Führung und Verwendung der Hoheitszeichen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein (Hoheitszeichengesetz - HoheitsG)
Amtliche Abkürzung
HoheitsG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
1130-1

Die Landesregierung regelt durch Verordnung die Grundsätze für die Führung und die sonstige Verwendung des Landeswappens, der Landesdienstflagge und der Landesflagge sowie für die Gestaltung und Führung der Landessiegel.