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§ 9 ThürVVO - Abschluss des zentralen Vergabeverfahrens

Bibliographie

Titel
Thüringer Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen an den staatlichen Hochschulen (Thüringer Vergabeverordnung)
Redaktionelle Abkürzung
ThürVVO,TH
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
221-4-3

Mit der Vergabe der Studienplätze nach § 7 Abs. 3 ist das zentrale Vergabeverfahren abgeschlossen. Studienplätze in den von der Stiftung vergebenen Quoten, die nach Abschluss des zentralen Vergabeverfahrens noch verfügbar sind oder wieder verfügbar werden, werden im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.