§ 404 HGB - PfandrechtBibliographieTitelHandelsgesetzbuchRedaktionelle AbkürzungHGBNormtypGesetzNormgeberBundGliederungs-Nr.4100-1 Die Vorschriften der §§ 397 und 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.