§ 1 HG 2022 - Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022).
- Amtliche Abkürzung
- HG 2022
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 633.32
(1) Der diesem Gesetz als Erste Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 13 503 488 400 Euro festgestellt.
(2) Die Summe der im Haushaltsplan ausgebrachten Ermächtigungen, über das Haushaltsjahr hinaus Verpflichtungen zulasten des Landes einzugehen, wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 3 518 788 700 Euro festgestellt.