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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2022 - Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022).
Amtliche Abkürzung
HG 2022
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
633.32

(1) Der diesem Gesetz als Erste Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 13 503 488 400 Euro festgestellt.

(2) Die Summe der im Haushaltsplan ausgebrachten Ermächtigungen, über das Haushaltsjahr hinaus Verpflichtungen zulasten des Landes einzugehen, wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 3 518 788 700 Euro festgestellt.