§ 41a SächsJG - Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Justiz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Justizgesetz - SächsJG)
- Amtliche Abkürzung
- SächsJG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 300-14
(1) Dem Staatsministerium der Justiz unmittelbar nachgeordnet ist die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT).
(2) Die LIT hat ihren Sitz in Dresden. Sie kann, insbesondere für die Betreuung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Außenstellen unterhalten.