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Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschussgesetzes
(Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz - WOSprAuG)

Bibliographie

Titel
Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschussgesetzes (Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz - WOSprAuG)
Amtliche Abkürzung
WOSprAuG
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
801-11-1

Vom 28. September 1989 (BGBl. I S. 1798)

Geändert durch die Verordnung vom 20. Januar 2022 (BGBl. I S. 69)

Auf Grund des § 33 des Sprecherausschussgesetzes (Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 - BGBl. I S. 2312, 2316) wird verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Wahl des Sprecherausschusses 1 bis 33
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften 1 bis 4
Zweiter Abschnitt
Wahl mehrerer Mitglieder des Sprecherausschusses5 bis 21
Erster Unterabschnitt
Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten 5 bis 9
Zweiter Unterabschnitt
Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten 10 bis 17
Dritter Unterabschnitt
Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste 18 bis 21
Dritter Abschnitt
Wahl nur eines Mitglieds des Sprecherausschusses 22
Vierter Abschnitt
Schriftliche Stimmabgabe 23 bis 25
Fünfter Abschnitt
Abstimmung über die Wahl eines Sprecherausschusses 26 bis 33
Erster Unterabschnitt
Vorbereitung der Abstimmung 26
Zweiter Unterabschnitt
Abstimmung in einer Versammlung 27 bis 32
Dritter Unterabschnitt
Schriftliche Abstimmung 33
Zweiter Teil
Besondere Vorschriften für den Unternehmenssprecherausschuss34 bis 38
Dritter Teil
Besondere Vorschriften für die Seeschifffahrt39
Vierter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften 40 bis 42