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§ 43 GntDBwVVDV - Freistellung und Betreuung bei der Bachelorthesis

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)
Amtliche Abkürzung
GntDBwVVDV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-8-5-16

(1) Zur Anfertigung der Bachelorthesis werden die Studierenden für die letzten vier Wochen des fünften Semesters von der Anwesenheitspflicht und vom Dienst freigestellt. Die weitere Anfertigung der Bachelorthesis erfolgt studienbegleitend in den ersten acht Wochen des sechsten Semesters.

(2) Während der Anfertigung der Bachelorthesis wird die oder der Studierende von der oder dem Erstprüfenden betreut.