§ 22 SAWG - Öffentlichkeit von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen
Bibliographie
- Titel
- Saarländisches Abfallwirtschaftsgesetz (SAWG)
- Amtliche Abkürzung
- SAWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 2128-2
Die Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen sind dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vorzulegen und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.