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§ 22 SAWG - Öffentlichkeit von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen

Bibliographie

Titel
Saarländisches Abfallwirtschaftsgesetz (SAWG)
Amtliche Abkürzung
SAWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2128-2

Die Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen sind dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vorzulegen und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.