§ 63 LWG - Gewässerschutzbeauftragte bei Abwasserverbänden
Bibliographie
- Titel
- Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)
- Amtliche Abkürzung
- LWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 77
Der Gewässerschutzbeauftragte eines Abwasserverbandes wird von dessen Vorstand bestellt.