§ 4 AllGO LSA
Bibliographie
- Titel
- Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
- Amtliche Abkürzung
- AllGO LSA
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2013.17
Für Amtshandlungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossen wurden, und Benutzungen und Leistungen im Sinne des § 1 Abs. 1, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung bewirkt wurden, werden Gebühren und Pauschbeträge für Auslagen vorbehaltlich besonderer Regelungen nach bisherigem Recht erhoben.