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§ 10 StaatsHaftG - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik (Staatshaftungsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
StaatsHaftG,BB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
14-2+

Ein Schadensersatzanspruch steht auch Angehörigen eines ausländischen Staates zu, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben.