§ 26 LGG - Schweigepflicht
Bibliographie
- Titel
- Landesgleichstellungsgesetz - LGG
- Amtliche Abkürzung
- LGG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 203-3
Die Frauenbeauftragte ist im Rahmen ihrer Tätigkeit ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet.