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§ 85 KWahlO - In-Kraft-Treten, Berichtspflicht

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Amtliche Abkürzung
KWahlO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
1112

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Das Innenministerium berichtet der Landesregierung bis zum Ablauf des Jahres 2009 über die mit der Verordnung gemachten Erfahrungen und dazu, ob diese geändert werden soll.

(2) (entfallen)

(3) (entfallen)