§ 11 BerHG

Bibliographie

Titel
Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG)
Amtliche Abkürzung
BerHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
303-15

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verfahrens durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe und auf Zahlung der Vergütung der Beratungsperson nach Abschluss der Beratungshilfe einzuführen und deren Verwendung vorzuschreiben.