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  • ab 01.01.2004 (aktuelle Fassung)

Art. 2 LVwNeuordG - Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (Landesmuseum für Vorgeschichte)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
LVwNeuordG,ST
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
200.5

(1) Zum 1. Januar 2004 wird im Geschäftsbereich des Kultusministeriums ein Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (Landesmuseum für Vorgeschichte) errichtet.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezembers 2003 werden das Landesamt für Denkmalpflege und das Landesamt für Archäologie (Landesmuseum für Vorgeschichte) aufgelöst. Ihre Aufgaben gehen auf das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (Landesmuseum für Vorgeschichte) über.

(3) Die Beschäftigten der aufgelösten Landesämter werden Beschäftigte des neu errichteten Landesamtes. Artikel 1 § 4 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.