Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Amtliche Abkürzung
WFNG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
237

237

Vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 772) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2014 (GV. NRW. S. 269)

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Geltungsbereich, Ziele, Aufgaben
Anwendungsbereich1
Ziele, Zielgruppe2
Aufgaben, Zuständigkeiten3
Beteiligung der Kommunen4
Teil 2
Förderung
Fördergrundsätze5
Förderprogramm6
Fördergegenstände, Förderinstrumente7
Wohnraum, Wohnfläche, Wohnungsbau, Modernisierung8
Förderempfänger9
Förderzusage10
Durchführung und Absicherung der Fördermittelvergabe11
Überprüfung von Bewilligungen12
Teil 3
Wohn- und Förderberechtigung
Einkommensgrenze, Haushaltsangehörige13
Einkommen14
Einkommensermittlung15
Teil 4
Wohnraumnutzung
Mietbindung16
Belegungsbindung, Gebrauchsüberlassung17
Wohnberechtigungsschein18
Freistellung von Belegungsbindungen19
Übertragung von Miet- und Belegungsbindungen20
Instandhaltungspflicht, Nutzungsänderungen21
Teil 5
Beendigung der Zweckbindung
Endtermin der Zweckbindung22
Zwangsversteigerung23
Bestätigung24
Teil 6
Sicherung der Zweckbestimmungen
Erfassung25
Geldleistungen26
Ordnungswidrigkeiten27
Gleichstellungen28
Definitionen29
Teil 7
Verzinsung
Grundsatz der Verzinsung30
Höhe der Verzinsung31
Begrenzung der höheren Verzinsung bei Darlehen für Miet- und Genossenschaftswohnungen aus öffentlichen Mitteln und Wohnungsfürsorgemitteln für Landesbedienstete der Personengruppe I32
Begrenzung der höheren Verzinsung bei Darlehen für Miet- und Genossenschaftswohnungen aus nicht öffentlichen Mitteln und Wohnungsfürsorgemitteln für Landesbedienstete der Personengruppen II und III33
Begrenzung der höheren Verzinsung bei Wohnheimen34
Begrenzung der höheren Verzinsung bei vor dem 1. Januar 1970 bewilligten Darlehen für Eigentumsmaßnahmen35
Begrenzung der höheren Verzinsung bei ab dem 1. Januar 1970 bewilligten Darlehen für Eigentumsmaßnahmen36
Härtefallklausel37
Zinsanhebungsverfahren38
Begrenzung der höheren Verzinsung bei der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums auf der Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes39
Teil 8
(weggefallen)
(weggefallen)40
(weggefallen)41
(weggefallen)42
(weggefallen)43
Teil 9
Schlussvorschriften
Fortgeltung von Bundesrecht44
Inkrafttreten, Außerkrafttreten45

Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen, zur Steigerung der Fördermöglichkeiten der NRW.BANK und zur Änderung anderer Gesetze vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 772)