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§ 68 LWO - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Landeswahlordnung (LWO)
Amtliche Abkürzung
LWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
111-1-1

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie findet erstmals auf die nach ihrem In-Kraft-Treten stattfindende Wahl zum Landtag des Saarlandes Anwendung.

(2) Die Landeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1980 (Amtsbl. S. 287), geändert durch Verordnung vom 27. September 1984 (Amtsbl. S. 1052), tritt mit Ablauf der neunten Wahlperiode außer Kraft.