§ 7 HeimPersV - Heime für behinderte Volljährige
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (Heimpersonalverordnung - HeimPersV)
- Amtliche Abkürzung
- HeimPersV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2170-5-5
In Heimen für behinderte Volljährige sind bei der Festlegung der Mindestanforderungen nach den §§ 2 bis 6 auch die Aufgaben bei der Betreuung, Förderung und Eingliederung behinderter Menschen und die besonderen Bedürfnisse der Bewohner, die sich insbesondere aus Art und Schwere der Behinderung ergeben, zu berücksichtigen.