Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG)

Bibliographie

Titel
Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG)
Amtliche Abkürzung
AG-KJHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
216

Vom 12. Dezember 1990 (GV. NRW. S. 664)

Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Jugendamt
Träger der öffentlichen Jugendhilfe1
Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe1a
Zulassung von Jugendämtern in kreisangehörigen Gemeinden2
Geltung kommunalen Rechts3
Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses4
Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses5
Unterausschüsse6
Widerspruchs- und Beanstandungsrecht7
Zweiter Abschnitt
Landesjugendamt
Überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe8
Geltung der Landschaftsverbandsordnung9
Zuständigkeit des Landesjugendhilfeausschusses10
Stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses11
Beratende Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses12
Verfahren des Landesjugendhilfeausschusses in Fällen äußerster Dringlichkeit13
Unterausschüsse14
Pflichtaufgaben der Landesjugendämter15
Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise15a
Dritter Abschnitt
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
Erteilung der Pflegeerlaubnis16
Versagungsgründe17
Rücknahme der Pflegeerlaubnis18
Aufsicht19
Anzeigepflicht20
Erlaubnis und Untersagung des Betriebs einer Einrichtung21
Sicherstellung des Schulunterrichts bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung22
Aufsicht über Einrichtungen der Landschaftsverbände23
Vierter Abschnitt
Bericht der Landesregierung
Kinder- und Jugendbericht24
Fünfter Abschnitt
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Öffentliche Anerkennung25
Sechster Abschnitt
Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft
Führung der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft26
Siebter Abschnitt
Frühförderung
Maßnahmen der Früherkennung und der Frühförderung für Kinder27
Achter Abschnitt
Durchführungs- und Schlussvorschriften
Durchführungsvorschriften28
(weggefallen)29
In-Kraft-Treten30