Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Amtliche Abkürzung
EuRAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
303-19

Vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182, 1349) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850)

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Persönlicher Anwendungsbereich1
Teil 2
Berufsausübung als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt
Abschnitt 1
Allgemeine Voraussetzungen
Niederlassung2
Antrag3
Verfahren4
Abschnitt 2
Berufliche Rechte und Pflichten
Berufsbezeichnung5
Berufliche Stellung6
Berufshaftpflichtversicherung7
Sozietät im Herkunftsstaat8
Abschnitt 3
Anwaltsgerichtliches Verfahren, Zustellungen
Mitteilungspflichten, rechtliches Gehör9
Zustellungen10
Teil 3
Eingliederung
Abschnitt 1
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit
Voraussetzungen11
Nachweis der Tätigkeit12
Abschnitt 2
Zulassung bei kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht
Voraussetzungen13
Nachweise14
Gespräch15
Teil 4
Eignungsprüfung
Eignungsprüfung16
Zweck der Eignungsprüfung17
Prüfungsamt18
Zulassung zur Prüfung19
Prüfungsfächer20
Prüfungsleistungen21
Prüfungsentscheidung22
Einwendungen23
Wiederholung der Prüfung24
Teil 5
Vorübergehende Dienstleistung
Vorübergehende Tätigkeit25
Berufsbezeichnung, Nachweis der Rechtsanwaltseigenschaft26
Rechte und Pflichten27
Vertretung und Verteidigung im Bereich der Rechtspflege28
Nachweis des Einvernehmens, Widerruf29
Besonderheiten bei Verteidigung30
Zustellungen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren31
Aufsicht, zuständige Rechtsanwaltskammer32
Anwaltsgerichtsbarkeit, Mitteilungspflichten, Zustellungen33
Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen, vorläufige anwaltsgerichtliche Maßnahmen34
Anfechtung von Verwaltungsakten35
Teil 6
Verfahrensvorschriften
Bescheinigungen des Heimat- oder Herkunftsstaates36
Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in anderen Staaten37
Übermittlung personenbezogener Informationen über in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte38
Gebühren39
Teil 7
Ermächtigungen, Übertragung von Befugnissen
Ermächtigungen40
Übertragung von Befugnissen41
Teil 8
Schlussvorschriften
Anwendung von Vorschriften des Strafgesetzbuches42
Anlage
Anlage zu § 1Anlage 1

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte vom 9. März 2002 (BGBl. I S. 182, 1349).