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Börsenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(Börsenverordnung NRW - BörsVO NRW)

Bibliographie

Titel
Börsenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Börsenverordnung NRW - BörsVO NRW)
Amtliche Abkürzung
BörsVO NRW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
41

41

Vom 25. Mai 2010 (GV. NRW. S. 325)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. April 2019 (GV. NRW. S. 221)

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Übertragung von Ermächtigungen
Übertragung von Ermächtigungen1
Teil 2
Art, Umfang und Form der nach § 4 Absatz 2 des Börsengesetzes zu machenden Angaben und vorzulegenden Unterlagen
Art und Umfang der nach § 4 Absatz 2 des Börsengesetzes zu machenden Angaben und vorzulegenden Unterlagen2
Teil 3
Wahl des Börsenrates der Börse Düsseldorf
Zusammensetzung des Börsenrates3
Wahl nach Gruppen4
Aktives und passives Wahlrecht5
Wahlausschuss6
Wählerlisten7
Wahlvorschläge8
Wegfall eines Kandidaten9
Durchführung der Wahl10
Feststellung des Wahlergebnisses11
Bekanntgabe des Wahlergebnisses12
Wahlanfechtung13
Verlust des Börsenratssitzes14
Ersatzwahl15
Amtsdauer des Börsenrates16
Teil 4
Sanktionsausschuss
Errichtung und Befugnisse17
Zusammensetzung18
Organisation19
Einleitung eines Sanktionsverfahrens20
Beteiligte21
Ausgeschlossene Personen22
Abgelehnte Personen23
Untersuchungsgrundsatz24
Beweismittel25
Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen26
Vorbereitung der Verhandlung27
Erfordernis der mündlichen Verhandlung28
Absehen von mündlicher Verhandlung29
Verlauf der mündlichen Verhandlung30
Entscheidung31
Kosten32
Niederschrift33
Zurückverweisung34
Teil 5
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten, Außerkrafttreten35