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§ 85 LHO - Übersichten zur Haushaltsrechnung

Bibliographie

Titel
Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (Landeshaushaltsordnung - LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
63-1

Der Haushaltsrechnung sind Übersichten beizufügen über

  1. 1.
    die über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe und ihre Begründung,
  2. 2.
    die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen,
  3. 3.
    den Jahresabschluss der Landesbetriebe sowie der netto- veranschlagten Einrichtungen nach § 15 Absatz 2,
  4. 4.
    die Gesamtbeträge der nach § 59 erlassenen Ansprüche nach Geschäftsbereichen. Auf die Übersichten nach den Nummern 3 und 4 kann im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verzichtet werden.