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  • ab 01.01.1992 (aktuelle Fassung)

§ 2 BRAmtsgNiAnpG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre
Redaktionelle Abkürzung
BRAmtsgNiAnpG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
1103-6

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

Bonn, den 26. März 1993

Der Bundespräsident
Weizsäcker

Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl

Der Bundesminister des Innern
R. Seiters