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§ 383 AO 1977 - Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Amtliche Abkürzung
AO 1977
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
610-1-3

(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 46 Abs. 4 Satz 1 Erstattungs- oder Vergütungsansprüche erwirbt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.