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§ 13 KiStG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Lande Schleswig-Holstein (Kirchensteuergesetz - KiStG)
Amtliche Abkürzung
KiStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
611-1

(1) Dieses Gesetz findet auf andere Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, entsprechende Anwendung.

(2) Die Regelungen dieses Gesetzes zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.