Versionsverlauf


  • ab 17.05.2012 (aktuelle Fassung)

§ 7 EnVKG - Vermutungswirkung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
Amtliche Abkürzung
EnVKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
754-25

Werden die in diesem Gesetz, einer Rechtsverordnung nach § 4 oder einer Verordnung der Europäischen Union festgelegten Verbrauchskennzeichnungen für Produkte und sonstige Produktinformationen verwendet, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass diese den dort genannten Anforderungen entsprechen.