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§ 7 LVwVfG - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
Amtliche Abkürzung
LVwVfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2010-3

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das für das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht zuständige Ministerium im Einvernehmen mit den Ministerien, deren Geschäftsbereich berührt wird. Verwaltungsvorschriften, die nur den Geschäftsbereich eines Ministeriums betreffen, erlässt dieses im Einvernehmen mit dem für das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht zuständigen Ministerium.