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§ 13 WPO - Verkürzte Prüfung für Steuerberater

Bibliographie

Titel
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WPO)
Amtliche Abkürzung
WPO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
702-1

Steuerberater und Bewerber, die die Prüfung als Steuerberater bestanden haben, können die Prüfung in verkürzter Form ablegen. Bei der Prüfung in verkürzter Form entfällt die schriftliche und mündliche Prüfung im Steuerrecht.