Anlage 3a KWO
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlordnung (KWO)
- Amtliche Abkürzung
- KWO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2021-1-1
(zu § 13 Abs. 2 Satz 3)
Bekanntmachung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters1, 2 | |||
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über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis der Ortsgemeinde | |||
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Ergänzend zu der Bekanntmachung der Kreisverwaltung/Verbandsgemeindeverwaltung1 vom _____________ über das Recht auf Einsicht in die Wählerverzeichnisse wird Folgendes bekannt gegeben: | |||
I. | |||
Das Wählerverzeichnis der Ortsgemeinde wird am | |||
_____________, dem _____________, von _______ bis _______ Uhr | |||
_____________, dem _____________, von _______ bis _______ Uhr | |||
_____________, dem _____________, von _______ bis _______ Uhr | |||
_____________, dem _____________, von _______ bis _______ Uhr | |||
_____________, dem _____________, von _______ bis _______ Uhr | |||
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 34 Abs. 8 des Meldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist. | |||
II. | |||
Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis können an den Werktagen in der Zeit von Montag, dem _______3 , bis Freitag, den _______4 , bei der Verbandsgemeindeverwaltung in __________________ oder bei mir erhoben werden. | |||
III. | |||
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, bei mir beantragt werden5. | |||
__________________________, den _______________ | |||
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister1 ______________________________________________ | |||
__________________ | |||
1 | Nicht Zutreffendes streichen. | ||
2 | Gilt nur im Falle der Beauftragung nach § 6 Satz 2 KWG und § 3 KWO. | ||
3 | Datum des 20. Tages vor der Wahl einsetzen. | ||
4 | Datum des 16. Tages vor der Wahl einsetzen. | ||
5 | Falls nicht zutreffend, Abschnitt III streichen. |