Anlage 3a KWO

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung (KWO)
Amtliche Abkürzung
KWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2021-1-1

(zu § 13 Abs. 2 Satz 3)

Bekanntmachung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters1, 2
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis der Ortsgemeinde
_____________________________________________________________
Ergänzend zu der Bekanntmachung der Kreisverwaltung/Verbandsgemeindeverwaltung1 vom _____________ über das Recht auf Einsicht in die Wählerverzeichnisse wird Folgendes bekannt gegeben:
I.
Das Wählerverzeichnis der Ortsgemeinde wird am
_____________, dem _____________, von _______ bis _______ Uhr
_____________, dem _____________, von _______ bis _______ Uhr
_____________, dem _____________, von _______ bis _______ Uhr
_____________, dem _____________, von _______ bis _______ Uhr
_____________, dem _____________, von _______ bis _______ Uhr
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 34 Abs. 8 des Meldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist.
II.
Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis können an den Werktagen in der Zeit von Montag, dem _______3 , bis Freitag, den _______4 , bei der Verbandsgemeindeverwaltung in __________________ oder bei mir erhoben werden.
III.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, bei mir beantragt werden5.
__________________________, den _______________
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister1
______________________________________________
__________________
1Nicht Zutreffendes streichen.
2Gilt nur im Falle der Beauftragung nach § 6 Satz 2 KWG und § 3 KWO.
3Datum des 20. Tages vor der Wahl einsetzen.
4Datum des 16. Tages vor der Wahl einsetzen.
5Falls nicht zutreffend, Abschnitt III streichen.