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Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
(Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)

Bibliographie

Titel
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)
Amtliche Abkürzung
ThürKO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2020-4

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. April 2009 (GVBl. S. 320) (1)(2)

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Teil
Gemeindeordnung
Erster Abschnitt
Allgemeine Grundlagen
Erster Unterabschnitt
Rechtsstellung
Begriff, Rechtsstellung und Aufgaben1
Eigene Aufgaben2
Übertragene Aufgaben3
Name, Ortsteile4
Bezeichnung5
Gemeindearten6
Hoheitszeichen7
Zweiter Unterabschnitt
Gebiet
Gemeindegebiet8
Gebiets- und Bestandsänderungen9
Dritter Unterabschnitt
Gemeindebevölkerung
Einwohner und Bürger10
Ehrenbürger11
Ehrenamtliche Tätigkeit12
Entschädigung13
Rechte und Pflichten14
Unterrichtung und Beratung der Einwohner15
Einwohnerantrag16
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid17
Vierter Unterabschnitt
Gemeindehoheit
Verwaltungs- und Finanzhoheit18
Satzungsbefugnis19
Inhalt der Satzungen; Anschluss- und Benutzungszwang20
Verfahren21
Zweiter Abschnitt
Verfassung und Verwaltung
Erster Unterabschnitt
Gemeindeorgane und Gemeindebedienstete
Gemeindeorgane22
Zusammensetzung des Gemeinderats23
Gemeinderatsmitglieder24
Fraktionen25
Ausschüsse26
Zusammensetzung der Ausschüsse27
Rechtsstellung des Bürgermeisters28
Aufgaben des Bürgermeisters29
Eilentscheidungsrecht30
Vertretung der Gemeinde31
Vertretung des Bürgermeisters, Beigeordnete32
Gemeindebedienstete33
Zweiter Unterabschnitt
Geschäftsgang
Geschäftsordnung34
Einberufung und Tagesordnung35
Beschlussfähigkeit36
Teilnahmepflicht37
Persönliche Beteiligung38
Beschlussfassung und Wahlen39
Öffentlichkeit40
Sitzungsleitung41
Niederschrift42
Geschäftsgang der Ausschüsse43
Beanstandungsverfahren44
Dritter Unterabschnitt
Ortschaftsverfassung
Ortsteilverfassung, Ortsteilbürgermeister, Ortsteilrat45
Ortschaften, Ortschaftsbürgermeister, Ortschaftsrat45a
Dritter Abschnitt
Verwaltungsgemeinschaft
Bildung, Erweiterung, Änderung und Auflösung von Verwaltungsgemeinschaften46
Aufgaben47
Organe der Verwaltungsgemeinschaft48
Bedienstete der Verwaltungsgemeinschaft49
Deckung des Finanzbedarfs50
Erfüllende Gemeinde51
Anzuwendende Vorschriften52
Vierter Abschnitt
Gemeindewirtschaft
Erster Unterabschnitt
Haushaltswirtschaft
Verwaltungsbuchführung, doppelte Buchführung52a
Allgemeine Haushaltsgrundsätze53
Haushaltssicherungskonzept53a
Grundsätze der Einnahmebeschaffung54
Haushaltssatzung55
Haushaltsplan56
Erlass der Haushaltssatzung57
Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben58
Verpflichtungsermächtigungen59
Nachtragshaushaltssatzungen60
Vorläufige Haushaltsführung61
Finanzplanung62
Zweiter Unterabschnitt
Kreditwesen
Kredite63
Kreditähnliche Verpflichtungen, Sicherheiten64
Kassenkredite65
Dritter Unterabschnitt
Vermögenswirtschaft
Erwerb und Verwaltung von Vermögen66
Veräußerung von Vermögen67
Rücklagen68
Zwangsvollstreckung in Gemeindevermögen wegen einer Geldforderung69
Von der Gemeinde verwaltete nicht rechtsfähige Stiftungen70
Vierter Unterabschnitt
Gemeindliche Unternehmen
Gründung, Übernahme und Erweiterung von Unternehmen71
Anzeigepflicht72
Unternehmen des privaten Rechts73
Vertretung im Fall der Beteiligung74
Verwaltung von Unternehmen75
Beteiligungsbericht75a
Eigenbetriebe76
Monopolbetriebe77
Fünfter Unterabschnitt
Kassen- und Rechnungswesen
Gemeindekasse78
Übertragung von Kassen- und Rechnungsgeschäften79
Rechnungslegung80
Sechster Unterabschnitt
Prüfungswesen
Rechnungsprüfungsamt81
Örtliche Prüfungen82
Überörtliche Prüfungen83
Inhalt der Rechnungs- und Kassenprüfungen84
Abschlussprüfung85
Zweiter Teil
Landkreisordnung
Erster Abschnitt
Allgemeine Grundlagen
Erster Unterabschnitt
Rechtsstellung
Begriff, Rechtsstellung und Aufgaben86
Eigene Aufgaben87
Übertragene Aufgaben88
Name, Sitz und Bezeichnung89
Hoheitszeichen90
Zweiter Unterabschnitt
Gebiet
Landkreisgebiet91
Gebiets- und Bestandsänderungen92
Dritter Unterabschnitt
Landkreisbevölkerung
Einwohner und Bürger93
Ehrenamtliche Tätigkeit94
Entschädigung95
Rechte und Pflichten96
96a
Vierter Unterabschnitt
Landkreishoheit
Verwaltungs- und Finanzhoheit97
Satzungsbefugnis98
Inhalt der Satzungen; Anschluss- und Benutzungszwang99
Verfahren100
Zweiter Abschnitt
Verfassung und Verwaltung
Erster Unterabschnitt
Kreisorgane
Kreisorgane101
Zusammensetzung des Kreistags102
Kreistagsmitglieder103
Fraktionen104
Ausschüsse105
Rechtsstellung des Landrats106
Aufgaben des Landrats107
Eilentscheidungsrecht108
Vertretung des Landkreises109
Vertretung des Landrats, Beigeordnete110
Kreisbehörde und untere staatliche Verwaltungsbehörde111
Zweiter Unterabschnitt
Geschäftsgang
Anzuwendende Bestimmungen112
Beanstandungsverfahren113
Dritter Abschnitt
Kreiswirtschaft
Anzuwendende Bestimmungen114
Rechnungsprüfungsamt115
Dritter Teil
Gemeinsame Bestimmungen
Erster Abschnitt
Staatliche Aufsicht
Grundsatz116
Inhalt der Aufsicht117
Zuständigkeit118
Informationsrecht119
Beanstandungspflicht120
Ersatzvornahme121
Beauftragter122
Genehmigungsbehörde123
Zweiter Abschnitt
Rechtsbehelfe
Widerspruchsbehörde124
Anfechtung aufsichtlicher Verwaltungsakte125
Dritter Abschnitt
Vereinigungen der Kommunen
Spitzenverbände126
Beteiligungsrechte127
Vierter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Einwohnerzahl128
Ausführungsvorschriften129
Übergangsbestimmungen130
(weggefallen)130a
Kommunalisierung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter130b
Gleichstellungsbestimmung131
(In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten)132

(1) Amtl. Anm.:

Gemäß Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen tritt dieses Gesetz mit dem 14. Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem es verkündet worden ist.

(2) Red. Anm.:

Gemäß Eingangssatz des Gesetzes vom 8. April 2009 (GVBl. S. 320) wurde die Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446)2) geändert.

2) Das Gesetz wurde in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 2008 (GVBl. S. 4) abgedruckt. Die Thüringer Kommunalordnung wurde zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. November 2008 (GVBl. S. 381)

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.