§ 23 SächsStudPlVergabeVO - Übergangsregelung für das Zentrale Vergabeverfahren

Bibliographie

Titel
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Vergabe von Studienplätzen (Sächsische Studienplatzvergabeverordnung - SächsStudPlVergabeVO)
Amtliche Abkürzung
SächsStudPlVergabeVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
711-7.1/7

§ 6 Absatz 3 Satz 3 findet bis einschließlich zum Vergabeverfahren für das Sommersemester 2023 keine Anwendung.