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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

§ 47 LWG - Anforderungen an Abwassereinleitungen (zu §§ 57, 83 WHG)

Bibliographie

Titel
Landeswassergesetz (LWG)
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
753-8

Entsprechen Abwassereinleitungen nicht den Anforderungen nach § 57 WHG, eines Bewirtschaftungsplanes nach § 83 WHG oder verbindlichen Vorschriften internationaler oder supranationaler Vereinbarungen, ordnet die Wasserbehörde die erforderlichen Maßnahmen an, damit die Einleitungen innerhalb einer angemessenen Frist den Anforderungen entsprechen.