Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
(Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG)
Amtliche Abkürzung
StUG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
252-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S. 162)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 5 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 410)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine und grundsätzliche Vorschriften
Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes1
Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes2
Rechte des Einzelnen3
Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen4
Besondere Verwendungsverbote5
Begriffsbestimmungen6
Zweiter Abschnitt
Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten7
Herausgabepflicht öffentlicher Stellen8
Herausgabepflicht nicht öffentlicher Stellen9
Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst 10
Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch den Bundesbeauftragten11
Dritter Abschnitt
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
Erster Unterabschnitt
Rechte von Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Begünstigten
Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes12
Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe13
(weggefallen)14
Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe15
Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe16
Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe17
Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften18
Zweiter Unterabschnitt
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen
Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften19
Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen20
Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen21
Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse22
Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr23
Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften24
Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste25
Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen26
Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen27
(weggefallen)28
Zweckbindung29
Benachrichtigung von der Übermittlung30
Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesbeauftragten auf Antrag von Behörden31
Dritter Unterabschnitt
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk
Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung32
Benachrichtigung32a
Verfahren33
Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film34
Vierter Abschnitt
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik35
Rechtsstellung des Bundesbeauftragten36
Aufgaben und Befugnisse des Bundesbeauftragten37
Beschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes37a
Landesbeauftragte, Verhältnis zum Bundesbeauftragten38
Beirat39
Wissenschaftliches Beratungsgremium39a
Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen40
Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag41
Fünfter Abschnitt
Schlussvorschriften
Gebühren und Auslagen42
Vorrang dieses Gesetzes43
Strafvorschriften44
Bußgeldvorschriften45
Straffreiheit46
Einschränkung von Grundrechten46a
Aufhebung von Vorschriften, Überleitung des Amtsinhabers47
Inkrafttreten48