Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
(Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG)
- Amtliche Abkürzung
- StUG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 252-1
In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S. 162)
Zuletzt geändert durch Artikel 164 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Erster Abschnitt | |
Allgemeine und grundsätzliche Vorschriften | |
Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes | 1 |
Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes | 2 |
Rechte des Einzelnen | 3 |
Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen | 4 |
Besondere Verwendungsverbote | 5 |
Begriffsbestimmungen | 6 |
Zweiter Abschnitt | |
Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes | |
Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten | 7 |
Herausgabepflicht öffentlicher Stellen | 8 |
Herausgabepflicht nicht öffentlicher Stellen | 9 |
Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst | 10 |
Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch den Bundesbeauftragten | 11 |
Dritter Abschnitt | |
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes | |
Erster Unterabschnitt | |
Rechte von Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Begünstigten | |
Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes | 12 |
Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe | 13 |
(weggefallen) | 14 |
Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe | 15 |
Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe | 16 |
Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe | 17 |
Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften | 18 |
Zweiter Unterabschnitt | |
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen | |
Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften | 19 |
Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen | 20 |
Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen | 21 |
Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse | 22 |
Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr | 23 |
Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften | 24 |
Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste | 25 |
Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen | 26 |
Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen | 27 |
(weggefallen) | 28 |
Zweckbindung | 29 |
Benachrichtigung von der Übermittlung | 30 |
Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesbeauftragten auf Antrag von Behörden | 31 |
Dritter Unterabschnitt | |
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk | |
Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung | 32 |
Benachrichtigung | 32a |
Verfahren | 33 |
Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film | 34 |
Vierter Abschnitt | |
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes | |
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik | 35 |
Rechtsstellung des Bundesbeauftragten | 36 |
Aufgaben und Befugnisse des Bundesbeauftragten | 37 |
Beschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes | 37a |
Landesbeauftragte, Verhältnis zum Bundesbeauftragten | 38 |
Beirat | 39 |
Wissenschaftliches Beratungsgremium | 39a |
Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen | 40 |
Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag | 41 |
Fünfter Abschnitt | |
Schlussvorschriften | |
Gebühren und Auslagen | 42 |
Vorrang dieses Gesetzes | 43 |
Strafvorschriften | 44 |
Bußgeldvorschriften | 45 |
Straffreiheit | 46 |
Einschränkung von Grundrechten | 46a |
Aufhebung von Vorschriften, Überleitung des Amtsinhabers | 47 |
Inkrafttreten | 48 |