Anlage 1 KiBiz - Anlage zu § 19
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII -
- Amtliche Abkürzung
- KiBiz
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 216
Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
Kinder- zahl | Wöchentli- che Betreu- ungszeit | Kindpau- schale in EUR | Personal | |
---|---|---|---|---|
a | 20 Kinder | 25 Stunden | 4.484,60 | 2 Fachkräfte, insgesamt 55 Fachkraftstunden (FKS) und 12,5 sonstige Personalkraft-stunden/Personalkosten (PKS) einschließlich Freistellung |
b | 20 Kinder | 35 Stunden | 6.009,20 | 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS sowie 17,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
c | 20 Kinder | 45 Stunden | 7.706,39 | 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS, sowie 22,5 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
Die Zahl der Kinder im Alter von zwei Jahren soll mindestens 4 aber nicht mehr als 6 betragen.
Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren
Kinder- zahl | Wöchentli- che Betreu- ungszeit | Kindpau- schale in EUR | Personal | |
---|---|---|---|---|
a | 10 Kinder | 25 Stunden | 9.245,57 | 2 Fachkräfte, insgesamt 55 FKS sowie 15 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
b | 10 Kinder | 35 Stunden | 12.405,30 | 2 Fachkräfte, insgesamt 77 FKS sowie 21 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
c | 10 Kinder | 45 Stunden | 15.910,21 | 2 Fachkräfte, insgesamt 99 FKS sowie 27 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter
Kinder- zahl | Wöchentli- che Betreu- ungszeit | Kindpau- schale in EUR | Personal | |
---|---|---|---|---|
a | 25 Kinder | 25 Stunden | 3.309,82 | 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 27,5 FKS und 27,5 EKS sowie 10 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
b | 25 Kinder | 35 Stunden | 4.418,37 | 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 38,5 FKS und 38,5 EKS sowie 14 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
c | 20 Kinder | 45 Stunden | 7.081,18 | 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insgesamt 49,5 FKS und 49,5 EKS sowie 18 sonstige PKS einschließlich Freistellung |
Für die Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, erhält der Träger der Einrichtung grundsätzlich den 3,5fachen Satz der Kindpauschale IIIb. In den Fällen, in denen diese Kinder in der Gruppenform II mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, wird die Kindpauschale II c um 2.000 EUR erhöht.
Die sich aus der Anwendung des § 19 Abs. 2 ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 ergebenden Veränderungen sind in den Tabellenwerten zu den Kindpauschalen nicht enthalten.