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Anlage 5 EGBGB - Europäisches Standardisiertes Merkblatt

Bibliographie

Titel
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Redaktionelle Abkürzung
EGBGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
400-1

Anlage 5
(zu Artikel 247 § 2)

Inhalt Beschreibung
Einleitungstext Diese Angaben stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar. Die Angaben werden nach Treu und Glauben zur Verfügung gestellt und sind eine genaue Beschreibung des Angebots, das das Kreditinstitut unter aktuellen Marktbedingungen und auf der Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen machen würde. Es sollte allerdings beachtet werden, dass sich die Angaben je nach Marktentwicklung ändern können. Die Aushändigung dieses Informationsmerkblattes verpflichtet den Darlehensgeber nicht automatisch zur Darlehensbewilligung.
1. Darlehensgeber und eventuell Darlehensvermittler
2. Beschreibung [In diesem Absatz sollte eine kurze, aber deutliche Beschreibung des vorgeschlagenen Vertrags erfolgen.
Dabei sollte verdeutlicht werden, ob
- das Darlehen grundpfandrechtlich oder durch eine andere gewöhnlich verwendete Sicherheit zu sichern ist;
- es sich bei dem vorgeschlagenen Vertrag um ein Zinszahlungsdarlehen handelt (d. h. der Darlehensnehmer bedient während der Darlehenslaufzeit nur die Zinsen und zahlt am Ende der Laufzeit den vollen Darlehensbetrag zurück) oder um ein Annuitätendarlehen (d. h. der Darlehensnehmer tilgt während der Darlehenslaufzeit nicht nur Zinsen und Kosten, sondern auch das Darlehen);
- die Darlehensbedingungen vom zur Verfügung gestellten Eigenkapital des Darlehensnehmers abhängig sind (eventuell beschrieben als Prozentsatz des Wohneigentumswertes);
- die Darlehensbedingungen von der Bürgschaft eines Dritten abhängig sind.]
3. Sollzinssatz
(anzugeben ist die Art des Sollzinssatzes und die Dauer der festgesetzten Darlehenslaufzeit)
[Dieser Abschnitt sollte Informationen zur wichtigsten Gegenleistung des Darlehens liefern - dem Sollzinssatz. Soweit bedeutsam, sollten Details zur Veränderlichkeit des Sollzinssatzes beschrieben werden, einschließlich u. a. Überprüfungsphasen, ausgesetzter Phasen und verbundener Strafklauseln sowie die Angabe von Zinsmargen, innerhalb derer ein veränderlicher Sollzinssatz schwanken kann usw.
Es sollte beschrieben werden, ob sich ein veränderlicher Sollzinssatz auf einen Index oder Referenzzinssatz bezieht oder nicht und, soweit relevant, nähere Angaben zum Index oder Referenzzinssatz.]
4. Effektiver Jahreszins Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags
5. Nettodarlehensbetrag und Währung
6. Gesamtdauer der Darlehensvereinbarung
7. Anzahl und Häufigkeit der Ratenzahlung (kann variieren)
8. Bei Annuitätendarlehen: Höhe der Ratenzahlung (kann variieren)
9. Bei wohnungswirtschaftlichen Zinszahlungsdarlehen:
- Höhe jeder regelmäßigen Zinszahlung;
- Höhe der regelmäßig zur Vermögensbildung zu leistenden Zahlungen.
[Der Darlehensgeber sollte - reale oder repräsentative - Angaben
- zur Höhe und Anzahl jeder regelmäßigen Zinszahlung (vgl. Angaben unter Punkt 7) sowie
- zur Höhe und Anzahl der zur Vermögensbildung zu leistenden regelmäßigen Zahlungen (vgl. Angaben unter Punkt 7)
liefern.
Gegebenenfalls sollte der Darlehensgeber darauf hinweisen, dass die zur Vermögensbildung geleisteten Zahlungen und daraus resultierenden Ansprüche möglicherweise nicht die vollständige Rückzahlung des Darlehens gewährleisten.
Falls ein Darlehensgeber Vermögensbildungsverträge in seinem Angebot führt und diese als Teil eines Zinszahlungsdarlehens anbietet, sollte klargestellt werden, ob das Angebot an den vom Darlehensgeber vorgeschlagenen Vermögensbildungsvertrag gebunden ist.]
10. Zusätzliche einmalige Kosten, soweit anwendbar [Eine Liste aller anfänglichen einmaligen Kosten, die der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Aufnahme des wohnungswirtschaftlichen Darlehens zahlen muss, muss vorgelegt werden.
Falls diese Kosten unter direkter oder indirekter Kontrolle des Darlehensgebers stehen, sollte eine Schätzung der Kosten erfolgen. Soweit dies relevant ist, sollte klargestellt werden, ob die Kosten auch unabhängig von der Darlehensbewilligung entrichtet werden müssen.
Solche Kosten könnten z. B. umfassen:
- Verwaltungskosten
- Kosten für Rechtsberatung
- Schätz- und Sachverständigenkosten.
Wenn ein Angebot daran gebunden ist, dass der Darlehensnehmer die genannten Dienstleistungen vom Darlehensgeber in Anspruch nimmt, sollte deutlich auf diese Tatsache hingewiesen werden.]
11. Zusätzliche wiederkehrende Kosten (soweit nicht bereits in Punkt 8 berücksichtigt) [Diese Liste sollte z. B. beinhalten:
- Versicherung bei Zahlungsunfähigkeit (Arbeitslosigkeit oder Todesfall)
- Feuerversicherung
- Gebäude- und Hausratsversicherung.
Wenn ein Angebot daran gebunden ist, dass der Darlehensnehmer die genannten Dienstleistungen vom Darlehensgeber in Anspruch nimmt, sollte deutlich auf diese Tatsache hingewiesen werden.]
12. Vorzeitige Rückzahlung, Kündigungsmöglichkeiten [Der Darlehensgeber sollte Hinweise geben zu
- der Möglichkeit und den Bedingungen der vorzeitigen Rückzahlung
- einschließlich eines Hinweises auf jegliche anwendbaren Gebühren.
In Fällen, in denen eine genaue Angabe der Kosten zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist, sollte der Hinweis erfolgen, dass ein Betrag vom Darlehensnehmer zu zahlen ist, der ausreicht, um die sich aus der Kündigung für den Darlehensgeber ergebenden Kosten auszugleichen.]
13. Internes Beschwerdesystem [Name, Anschrift und Telefonnummer der Kontaktstelle]
14. Repräsentativer Tilgungsplan [Der Darlehensgeber sollte einen repräsentativen und zusammenfassenden Tilgungsplan vorlegen, der mindestens folgende Angaben enthalten sollte:
- monatliche oder (soweit dies der Fall ist) vierteljährliche Raten für das erste Jahr;
- gefolgt von jährlichen Angaben für die gesamte (Rest-)Laufzeit des Darlehens.
Der Tilgungsplan sollte auch Angaben
- zu den Tilgungszahlungen,
- zu den Zinszahlungen,
- zur zu zahlenden Restschuld,
- zu den einzelnen Raten sowie
- zum Gesamtbetrag
enthalten.
Es sollte deutlich darauf hingewiesen werden, dass der Tilgungsplan lediglich illustrativ ist und eine Warnung enthalten, falls das angebotene wohnungswirtschaftliche Darlehen veränderlich verzinst wird.]
15. Verpflichtung, das Bank- und Gehaltskonto beim Darlehensgeber zu führen
16. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen den Darlehensvertrag zu widerrufen.
Ja/Nein
17. Abtretung, Übertragung
Forderungen aus dem Darlehensverhältnis können an Dritte, z. B. Inkassounternehmen, abgetreten werden.
Der Darlehensgeber kann das Vertragsverhältnis ohne Ihre Zustimmung auf andere Personen übertragen, z. B. bei einer Umstrukturierung des Geschäfts.


Ja/Nein
[Eventuell mit Einschränkungen, z. B. nur bei Zahlungsrückstand]


Ja/Nein
[Eventuell mit Einschränkungen]
18. Zusätzliche Informationen im Fernabsatzgeschäft (falls zutreffend)
Darlehensvermittler oder Vertreter des Darlehensgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben
Anschrift
Telefon *)
E-Mail *)
Fax *)
Internet-Adresse *)
[Name]






[Ladungsfähige Anschrift für Kontakte des Darlehensnehmers]
Eintrag im Handelsregister [Handelsregister, in das der Darlehensgeber eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung]
Zuständige Aufsichtsbehörde
Ausübung des Widerrufsrechts [Praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufsrechts, darunter Angabe der Anschrift, an die die Widerrufserklärung zu senden ist, sowie der Folgen bei Nichtausübung dieses Rechts]
Rechtsordnungen, die der Darlehensgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Darlehensvertrags zugrunde legt
Klauseln über das auf den Darlehensvertrag anwendbare Recht und das zuständige Gericht [Entsprechende Klauseln hier wiedergeben]
Wahl der Sprache Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Darlehensvertrags in [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen Kontakt halten.
Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und Zugang zu ihnen [Angabe, ob der Darlehensnehmer Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang]
Zeitraum, für den der Darlehensgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist Diese Informationen gelten vom ... bis ...

Freiwillige Angaben des Darlehensgebers.

In allen Fällen, in denen "falls zutreffend" angegeben ist, muss der Darlehensgeber oder Darlehensvermittler das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für das Darlehen bedeutsam ist, oder die betreffende Information oder gesamte Zeile streichen, wenn die Information für das in Frage kommende Darlehen bedeutungslos ist.

Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.