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§ 14 KHG LSA - Ausbildung von Ärzten, Pflegekräften und sonstigem Personal des Gesundheitswesens

Bibliographie

Titel
Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt (KHG LSA)
Amtliche Abkürzung
KHG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2126.1

Das für die Krankenhausplanung und -finanzierung zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Verordnung den Krankenhäusern bei der Ausbildung von Ärzten, Pflegekräften und sonstigem Personal des Gesundheitswesens besondere Aufgaben zu übertragen.