Art. 30 LVerf
Bibliographie
- Titel
- Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
- Redaktionelle Abkürzung
- LVerf,HB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 100-a-1
(1) Es besteht allgemeine Schulpflicht.
(2) Das Nähere bestimmt das Gesetz.
(1) Es besteht allgemeine Schulpflicht.
(2) Das Nähere bestimmt das Gesetz.