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Verordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtV)
Amtliche Abkürzung
HNtV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
20302

Vom 19. Dezember 2014 (GV. NRW. 2015 S. 100)

Zuletzt geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122)

Auf Grund des § 57 Landesbeamtengesetz vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224) und auf Grund des § 126 Absatz 3 Landesbeamtengesetz wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales und dem Finanzministerium verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeines
Geltungsbereich1
Geltung der allgemeinen Nebentätigkeitsverordnung2
Hauptamt und Nebentätigkeit3
Wahrung dienstlicher Belange4
Teil 2
Genehmigungsbedürftigkeit und Verfahren
Allgemeine Genehmigung von Nebentätigkeiten5
Genehmigung von Nebentätigkeiten in der Krankenversorgung6
Teil 3
Vergütung
Anforderung der Vergütung für private Nebentätigkeiten7
Ausnahmen8
Meldung von Nebeneinnahmen9
Teil 4
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material
Genehmigungspflicht10
Allgemeine Genehmigung11
Nutzungsentgelt12
Höhe des Nutzungsentgelts13
Nutzungsentgelt bei ärztlicher Nebentätigkeit14
Teil 5
Schlussvorschriften
Erteilte Genehmigungen15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten16