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Art. 96 HessFGG - Inhalt der Terminsbestimmung

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (Hess. FGG)
Amtliche Abkürzung
HessFGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
250-1

Die Terminsbestimmung soll enthalten:

  1. 1.
    die Bezeichnung des Grundstücks unter Angabe der Größe und des Grundbuchblattes,
  2. 2.
    die Bezeichnung des eingetragenen Eigentümers,
  3. 3.
    die Angabe, dass es sich um eine freiwillige Versteigerung handelt,
  4. 4.
    die Zeit und den Ort des Versteigerungstermins,
  5. 5.
    die Angabe des Ortes, wo die Versteigerungsbedingungen eingesehen werden können, falls vor der Bekanntmachung der Terminsbestimmung Versteigerungsbedingungen festgestellt worden sind.