Versionsverlauf

§ 3 KWG - Wahltag

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlgesetz - KWG - Gesetz Nr. 984
Amtliche Abkürzung
KWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2021-1

Der Tag der allgemeinen Gemeinderatswahlen wird durch die Landesregierung, der Tag der einzelnen Nach-, Wiederholungs- und Neuwahlen durch das Ministerium des Innern bestimmt. Das Ministerium des Innern gibt den Wahltag im Amtsblatt des Saarlandes bekannt.