Versionsverlauf


  • ab 01.08.2004 (aktuelle Fassung)

§ 23 SchwarzArbG - Rechtsweg

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)
Amtliche Abkürzung
SchwarzArbG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
453-22

In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Verwaltungshandeln der Behörden der Zollverwaltung nach diesem Gesetz ist der Finanzrechtsweg gegeben.