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  • ab 01.09.2023 (aktuelle Fassung)

§ 4 SächsAPO-Justiz-JVD - Dienstbezeichnung

Bibliographie

Titel
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzugsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst - SächsAPO-Justiz-JVD)
Amtliche Abkürzung
SächsAPO-Justiz-JVD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
305-9/2

Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Bewerberinnen und Bewerber (Anwärterinnen und Anwärter) führen die Dienstbezeichnung "Obersekretäranwärterin im Justizvollzugsdienst" oder "Obersekretäranwärter im Justizvollzugsdienst".