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  • ab 26.06.2001 (aktuelle Fassung)

§ 5 PUAG - Mitglieder

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG)
Amtliche Abkürzung
PUAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
1101-10

Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder werden von den Fraktionen benannt und abberufen.