§ 58 HmbKGH - Berufsvergehen
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH)
- Amtliche Abkürzung
- HmbKGH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2120-2
Schuldhafte Verstöße von Kammermitgliedern gegen ihnen obliegende Berufspflichten sind Berufsvergehen. Das Nähere über die Verfolgung von Berufsvergehen regelt das Gesetz über die Berufsgerichtsbarkeit der Heilberufe.