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  • ab 22.12.1993 (aktuelle Fassung)

§ 34 GenTG - Ursachenvermutung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG)
Amtliche Abkürzung
GenTG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-60-1

(1) Ist der Schaden durch gentechnisch veränderte Organismen verursacht worden, so wird vermutet, dass er durch Eigenschaften dieser Organismen verursacht wurde, die auf gentechnischen Arbeiten beruhen.

(2) Die Vermutung ist entkräftet, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Schaden auf anderen Eigenschaften dieser Organismen beruht.