Anlage 2 VAG - Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)
- Amtliche Abkürzung
- VAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7631-11
Umfasst die Zulassung zugleich
- 1.
Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 3, 7 und 10 Buchstabe a, so wird sie unter der Bezeichnung "Kraftfahrtversicherung" erteilt;
- 2.
Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 4, 6, 7 und 12, so wird sie unter der Bezeichnung "See- und Transportversicherung" erteilt;
- 3.
Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 5, 7 und 11, so wird sie unter der Bezeichnung "Luftfahrtversicherung" erteilt;
- 4.
die Nummern 8 und 9, so wird sie unter der Bezeichnung "Feuer- und andere Sachschäden" erteilt;
- 5.
die Nummern 10 bis 13, so wird sie unter der Bezeichnung "Haftpflicht" erteilt;
- 6.
die Nummern 14 und 15, so wird sie unter der Bezeichnung "Kredit und Kaution" erteilt;
- 7.
die Nummern 1, 3 bis 13 und 16, so wird sie unter der Bezeichnung "Schaden- und Unfallversicherung" erteilt.